Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung
Im ersten Abschnitt Ihres Studiums, der auch als Grundstudium bekannt ist, steht die Zwischenprüfung im Fokus. Damit Sie diese erfolgreich absolvieren, gibt es eine Frist von vier Semestern. Aber keine Sorge, in bestimmten Situationen, wie Krankheit, Auslandssemester oder Engagement in Universitätsgremien (wie Fachschaftsrat, Fakultätsrat, StuRa, AStA usw.), können Sie eine Fristverlängerung beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einhaltung dieser Frist für die Zwischenprüfung, einschließlich möglicher Verlängerungen, entscheidend ist. Andernfalls könnte die Exmatrikulation folgen. Da das Nichtbestehen der Zwischenprüfung bei einer Immatrikulation an anderen Universitäten angegeben werden muss, ist ein Jurastudium mit dem Abschluss Staatsexamen in Deutschland nach endgültigem Nichtbestehen der Zwischenprüfung nicht mehr möglich. Daher ist es ratsam, die Zwischenprüfung ernst zu nehmen.
Die Zwischenprüfung selbst setzt sich aus bestandenen Prüfungsleistungen (mindestens 4 Punkte) in Klausuren und Hausarbeiten zusammen. Es handelt sich um einen begleitenden Prozess während des Studiums und nicht um eine separate Prüfung am Ende des vierten Semesters. Welche Prüfungsleistungen genau in der Zwischenprüfung zu absolvieren sind, erfahren Sie in der Zwischenprüfungsordnung.
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Klausuren
Klausuren für die Zwischenprüfung werden normalerweise zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit geschrieben und haben eine Bearbeitungszeit von üblicherweise 120 Minuten. Denken Sie daran, sich rechtzeitig anzumelden (über das Jups-System) und informieren Sie sich vorab, welche Hilfsmittel in Klausuren erlaubt sind. Mehr erfahren Sie in der "Richtlinien zu Täuschungsversuchen", die Sie hier finden.
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Hausarbeiten
Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit verfasst. Schauen Sie sich insbesondere in Bezug auf formale Anforderungen am besten vorab die "Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten" an, die Sie hier finden.
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Die Notenskala im Jurastudium
Denken Sie daran, dass für das Bestehen der Zwischenprüfung nur bestandene Leistungen zählen! Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Zwischenprüfungsplaner