Das Referendariat dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Diese besteht in Niedersachsen aus acht Klausuren und einer mündliche Prüfung mit Aktenvortrag.
Das erfolgreiche Durchlaufen des Referendariats ist Voraussetzung für eine Reihe von Berufsfeldern (Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft etc.).
Während des juristischen Vorbereitungsdienstes müssen folgende Stationen durchlaufen werden:
1. Pflichtstation: Zivilgericht (5 Monate)
2. Pflichtstation: Staatsanwaltschaft (3 Monate)
3. Pflichtstation: Verwaltung (3 Monate)
4. Pflichtstation: Rechtsanwalt (9 Monate)
Wahlstation: (4 Monate)