Die Promotion ist der Qualifikationsnachweis dafür, im ausgewiesenen Fachgebiet selbstständig wissenschaftlich arbeiten und eigenständig forschen zu können. An der Juristischen Fakultät besteht die Möglichkeit, eine Promotion im Fach Rechtswissenschaft mit dem akademischen Grad „Doktorin der Rechtswissenschaft / Doktor der Rechtswissenschaft“ (Dr. iur.) abzuschließen.
Die Leibniz Universität Hannover bietet die überfachlich organisierte Graduiertenakademie an. Darunter werden vielfältige Beratungs-, Weiterbildungs- und Förderangebote koordiniert.
Eine Promotion an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover richtet sich nach der jeweils geltenden Promotionsordnung. Alle erforderlichen Formulare und Unterlagen sowie das Promotionsverfahren in der Übersicht finden Sie hier.
Promotionspreise
Ansprechperson für Fragen rund um das Promotionsverfahren
30167 Hannover