Voraussetzungen zum Bestehen der Zwischenprüfung, Klausurangebot und Hinweise zur Klausurbearbeitung
Ablauf des Studiums
Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen: Das juristische Studium an der Universität und den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Während das Studium eher theoretisch ausgerichtet ist, muss man im Referendariat das vorher Erlernte in der Praxis anwenden.
Nach Beendigung des Studiums und erfolgreicher Erster Prüfung ist man geprüfte Rechtskandidatin/geprüfter Rechtskandidat. Dies ist ein vollwertiger Universitätsabschluss, mit dem man sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben kann. Viele klassische juristische Berufe kann man jedoch erst nach dem Referendariat und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung als Volljurist/in ergreifen, wie z.B. Richter/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Staatsanwalt/Staatsanwältin.
Viele Arbeitgeber erwarten beide Abschlüsse, weswegen es die Ausnahme sein sollte, die juristische Ausbildung bereits nach dem Studium zu beenden und nicht ins Referendariat zu gehen.