Grundstudium und Zwischenprüfung
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Was ist die Zwischenprüfung?
Während des rechtswissenschaftlichen Studiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage studienbegleitender Prüfungen durchgeführt. Sie dient der Feststellung, ob die/der Studierende die für das weitere Studium erforderliche fachliche Qualifikation besitzt. Zugleich ermöglicht sie den Studierenden von Anfang an eine kontinuierliche Selbstkontrolle und hält sie zu einem zielgerichteten Studium an.
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Wo finde ich die Zwischenprüfungsordnung?
Die Zwischenprüfungsordnung finden Sie hier.
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Welche Leistungen muss ich zum Bestehen der Zwischenprüfung erbringen?
Eine Übersicht über die zu erbringenden Leistungen finden Sie hier.
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In welchem Zeitraum muss ich die Zwischenprüfung bestanden haben?
Die Zwischenprüfung ist in der Regel bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen.
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Ist eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist aus gesundheitlichen Gründen möglich?
Eine Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist kann im Studiendekanat schriftlich (formlos) beantragt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen es nicht möglich war, die Zwischenprüfungsleistungen fristgerecht zu erbringen. Der wichtige Grund muss im Antrag dargelegt und glaubhaft gemacht werden (§ 5 Abs. 2 ZwPrO). Als wichtige Gründe im Sinne der Zwischenprüfungsordnung kommen zum Beispiel eine akute Erkrankung während einer Prüfungsphase (Nachweis durch amtsärztliches Attest), eine längerfristige Erkrankung während des Semesters (Nachweis durch amtsärztliches Attest) oder eine Schwangerschaft in Frage.
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Ist eine Verlängerung der Zwischenprüfung aus anderen Gründen möglich?
Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsfrist nach §§5 Abs. 1; 1 Abs. 2 S. 1, bleiben unberücksichtigt:
- bis zu einem Semester eines rechtswissenschaftlichen Studiums des ausländischen Rechts im Ausland, sofern eine hinreichende Studienleistung nachgewiesen wird,
- bis zu einem Semester einer Tätigkeit als Mitglied in den Gremien einer Hochschule, der Selbstverwaltung der Studierenden oder der Studentenwerke.
- Semester, in denen die/der Studierende wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach § 34 HRG analog beurlaubt war.
Auch hier ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Zwischenprüfungsfrist einzureichen.
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Welche Klausuren werden in welchem Semester angeboten?
Eine Übersicht über die angebotenen Klausuren finden Sie hier.
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Wo muss ich mich für die einzelnen Klausuren anmelden?
Die verbindliche Anmeldung gemäß § 8 Abs. 1 ZwPrO zu einzelnen Zwischenprüfungsleistungen erfolgt über das Prüfungs- und Studierendenverwaltungssystems (jups|online).
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Hat es negative Auswirkungen, wenn ich an einer bereits angemeldeten Klausur nicht teilnehme?
Nach erfolgter Anmeldung zu einer Klausur ist für den Fall der absehbaren Nichtteilnahme über jups|online eine Abmeldung von der Klausur möglich. Es hat keine negativen Auswirkungen, wenn an einer Klausur, zu der eine Anmeldung erfolgt ist, nicht teilgenommen werden kann. Insbesondere muss nicht an den Semesterabschlussklausuren teilgenommen werden, um eine Wiederholungsmöglichkeit zu eröffnen.
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Was muss ich bei der Erstellung einer Hausarbeit beachten?
Die Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten finden Sie hier.
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Welche Auswirkungen hat ein Täuschungsversuch?
Die Prüferin oder der Prüfer kann Teilnehmende wegen eines Versuches der Täuschung zu eigenem oder fremdem Vorteil, insbesondere wegen der Benutzung oder Überlassung nicht zugelassener Hilfsmittel, oder wegen eines Verhaltens, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Leistungskontrolle erheblich gefährdet, von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen. In diesem Fall wird die Arbeit mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Entsprechendes gilt, soweit nachträglich Täuschungsversuche festgestellt werden. (§11 Abs. 1 ZwPrO)
Hauptstudium
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Wo finde ich die Ordnung für das Hauptstudium?
Die Ordnung für das Hauptstudium finden Sie hier.
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Was ist eine große Übung?
Es wird jeweils eine Große Übung in einem der drei Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Vertiefung und Weiterführung der Inhalte im Rahmen der Zwischenprüfung, vermittelt durch eine Vorlesung und eine begleitende Arbeitsgemeinschaft. Dier erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung.
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Was ist zum Bestehen einer Großen Übung erforderlich
Erfolgreich ist die Teilnahme an der Übung dann, wenn von den im Rahmen der Übung angebotenen Leistungskontrollen mindestens zwei Klausuren innerhalb eines Semesters jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bestanden worden sind. Darüber hinaus muss im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht jeweils mindestens eine Hausarbeit mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bestanden worden sein.
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Muss ich die Hausarbeit in dem Semester bestehen, in dem ich auch die Klausuren bestanden habe?
Nein, die Hausarbeitsleistung kann aus einem anderen Semester als die Klausurleistungen stammen. Die jeweils erbrachten Teilleistungen einer Übung für Fortgeschrittene verfallen nach 10 Semestern. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2016/17 für das rechtswissenschaftliche Studium (Abschluss Erste Prüfung) erstimmatrikuliert wurden, entfällt ab der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2018 das nach der Studienordnung in den vor dem 01.10.2016 geltenden Fassungen vorgesehene Erfordernis einer Hausarbeitsleistung im Strafrecht. Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Studienleistungen, die ab dem Sommersemester 2018 erbracht worden sind.
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Welche Nebenfachscheine und Qualifikationen sind ebenfalls im Rahmen des Hauptstudiums zu absolvieren?
- Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein
- Fremdsprachenschein
- Schlüsselqualifikation
- Proseminar
Schwerpunktstudium
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Wo finde ich die Schwerpunktordnung?
Die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung finden Sie hier.
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Bis wann muss ich meinen Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung einreichen?
Ein Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung muss für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Wintersemester bis spätestens zum 15. September eines Jahres gestellt werden. Für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Sommersemester ist der Antrag bis spätestens zum 1. März eines Jahres zu stellen (§ 6 IV SPPrO).
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Ab wann kann ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist immer nach Ablauf der Frist des vorangegangenen Prüfungsdurchgangs möglich.
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Bis wann kann ich meinen Schwerpunkt wechseln?
Bei Anmeldung zum Wintersemester ist ein Wechsel bis zum 15. November eines Jahres möglich, bei Anmeldung zum Sommersemester bis zum 1. Mai eines Jahres (§ 6 VI 2 SPPrO).
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Wo finde ich weitere Informationen zur den angebotenen Schwerpunkten?
Eine Auflistung aller angebotenen Schwerpunkte finden Sie hier.
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Gibt es Infoveranstaltungen zu den Schwerpunktbereichen?
Bislang gibt es nur eine Infoveranstaltung im Vorfeld des Prüfungsdurchgangs mit Beginn im Wintersemester, diese erfolgt in der Regel im Juni. Für den Prüfungsdurchgang mit Beginn im Sommersemester ist eine solche Veranstaltung aber bereits in Planung.
Staatliche Pflichtfachprüfung
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllt haben, um mich für die Staatliche Pflichtfachprüfung anmelden zu können, und wo melde ich mich zur Pflichtfachprüfung an?
Die Anmeldung erfolgt über das Landesjustizprüfungsamt in Celle. Eine Übersicht aller Voraussetzungen sowie Informationen rund um den Ablauf der Anmeldung finden Sie hier.
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Beglaubigt mir das Prüfungsamt der juristischen Fakultät meine Scheine die ich zur Anmeldung bei dem LJPA benötige?
Leider können wir Ihnen keine Beglaubigungen ausstellen. Wenden Sie sich hierfür z.B. an örtliche Stadtbüros oder Kirchengemeinden.
HannES - Das Examinatorium
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Findet das HannES Repetitorium nur während der Vorlesungszeit statt?
Nein, der Kurs findet ganzjährig in ca. 45 Wochen des Jahres statt.
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Was kostet der Kurs?
Sämtliche HannES Angebote sind kostenfrei.
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Muss ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Wo erhalte ich die Materialien zum Kurs?
Für jede Vorlesung gibt es eine Stud.IP Veranstaltung, dort werden die Materialien bereitgestellt.
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Was kostet der Klausurenkurs?
Das Angebot ist - wie auch das Repetitorium - kostenfrei.
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30167 Hannover