Die Schwerpunktbereiche und entsprechende Rechtsgrundlagen
Die Erste Prüfung setzt sich aus zwei Hauptteilen zusammen: dem universitären Schwerpunktstudium, das 30 % Ihrer Examensnote ausmacht, und der staatlichen Pflichtfachprüfung, die den Großteil von 70 % ausmacht. Sie haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie diese beiden Teile absolvieren.
Das universitäre Schwerpunktstudium bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf einen spezifischen Bereich des Rechts zu konzentrieren und vertiefte Kenntnisse zu erlangen. Es stellt einen wichtigen Teil Ihres Studiums dar und wird Einfluss auf Ihre Examensnote haben.
Die staatliche Pflichtfachprüfung ist der umfassendere Teil der Ersten Prüfung und setzt sich aus verschiedenen Prüfungsfächern zusammen. Gemeinsam ergeben diese beiden Teile Ihr Gesamtergebnis für die Erste Prüfung.
Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium dauert zwei Semester und bietet die Möglichkeit, sich bereits im Studium vertieft mit einem bestimmt Rechtsgebiet auseinanderzusetzen.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Um sich zur Pflichtfachprüfung beim Landesjustizprüfungsamt zu melden, müssen die genannten Voraussetzungen nachgewiesen werden. Zur Pflichtfachprüfung gehören sechs fünfstündige Klausuren (3x Zivilrecht, 2x Öffentliches Recht, 1x Strafrecht) und eine mündliche Prüfung.