Wo muss ich Pflichtpraktika ableisten?
Die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung setzt drei Praktika voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 a –c NJAG; siehe auch § 14 NJAVO). Sie müssen jeweils vier Wochen lang ein Praktikum bei einem Amtsgericht, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung ableisten. Die Reihenfolge und der Ort des Praktikums können dabei jedoch frei gewählt werden.
Möglichkeiten zum Ableisten der Praktika
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Gerichtspraktikum
Mögliche Gerichte zum Ableisten des Praktikums sind:
- Amtsgericht Braunschweig
- Amtsgericht Hannover
- Amtsgericht Hameln
- Landgericht Hildesheim
- Amtsgericht Göttingen
Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte zu finden.
Selbstverständlich können Sie Ihr Gerichtspraktikum auch an anderen Gerichten innerhalb des Bundesgebietes absolvieren.
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Verwaltungspraktikum
Ihr Verwaltungspraktikum können Sie zum Beispiel an folgenden Stellen ableisten:
- Kommunalverwaltung
- Kommunale Zweckverbände
- Kreiswehrersatzamt
- Finanzbehörden
- Bundes- und Landesministerien
- Botschaften/Generalkonsulate
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Klosterkammer
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer
- Landwirtschaftskammer
- Anwaltskammer
- Wasserverband
- Deutsche Bundesbank
- Zollverwaltung
- Umweltbundesamt
- Agentur für Arbeit
- Landesverwaltungsamt
- Landtagsfraktionen der Parteien
- Landkreis- und Städtetag
- Justizvollzugsanstalten
Nicht zugelassen sind jedoch einzelne Abgeordnete oder Gemeinderatsfraktionen.
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Anwaltspraktikum
Auf folgenden Seiten finden Sie mögliche Anwaltspraktika:
Bleiben Ihre Bemühungen um eine Praktikumsstelle in einem Rechtsanwaltsbüro erfolglos, wenden Sie sich mit der Bitte um Beratung und Vermittlung an die niedersächsischen Rechtsanwaltskammern:
Praktikumsplätze zu finden
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Fakultätskarrieretag
Eine Möglichkeit, Praktikumsplätze zu finden, bietet der Fakultätskarrieretag, der jährlich im April auf dem Conti-Campus stattfindet. Dort stellen sich viele interessante regionale sowie nationale Unternehmen und Anwaltskanzleien/Sozietäten vor. Erste Kontakte können in persönlichen Gesprächen geknüpft werden, so dass Sie anschließend eine Ansprechperson kennen, an die Sie Ihre Bewerbung adressieren können.
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Jobbörse
Interessante Praktika finden Sie hin und wieder bei Stellenticket, unserem Stellenportal.
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ADVO-Z-Programm
Für das Juristische Anwaltspraktikum bietet das ADVO-Z-Programm seinen Teilnehmenden den Kontakt zu einer Reihe von Partnerkanzleien und -sozietäten.
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Legal Clinic
Die Teilnahme an der Legal Clinic kann als Anwaltspraktikum angerechnet werden, sofern die Mitarbeit über zwei Semester läuft.
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Tipps und Tricks
Ihr Praktikum im Amtsgericht oder in einer Verwaltungsbehörde - das Sie nicht unbedingt in Hannover, sondern beispielsweise auch in Ihrem Heimatort absolvieren können - kann auch in einer sog. Gruppenarbeitsgemeinschaft erfolgen (§ 15 NJAVO). Das bedeutet, dass Sie mit 15 bis 20 Studierenden gemeinsam die Praktikumszeit verbringen und ein festes Programm absolvieren. Bei den Amtsgerichten, die in der Regel nur noch Gruppenarbeitsgemeinschaften bzw. Gruppenpraktika anbieten, werden Sie z. B. gemeinsam Verhandlungen besuchen und Einblicke in den Arbeitsablauf des Gerichts erhalten. Vorteil der Gruppenpraktika ist, dass Sie sich dafür „nur“ rechtzeitig anmelden und auf diese Weise den Praktikumsplatz sichern müssen. Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte bzw. der jeweiligen Verwaltungsbehörde zu finden.
Besonders in der Verwaltung bietet es sich vor der Versendung einer Bewerbung an, telefonisch abzuklären, ob für den fraglichen Zeitraum überhaupt noch ein Praktikumsplatz frei ist. Die Ministerien haben einen großen Zulauf, so dass der Praktikumsplatz mindestens ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn gesichert werden sollte. Gleiches gilt für große Sozietäten und Wirtschaftsunternehmen. Bei den kleineren bis mittelgroßen Anwaltskanzleien vor Ort reicht ggf. auch ein Vorlauf von ein bis zwei Monaten.
Was gilt es zu beachten?
Die Pflichtpraktika müssen sich jeweils über einen Zeitraum von (mindestens) vier Wochen erstrecken und dürfen zudem frühestens nach Ablauf der Vorlesungszeit des zweiten Fachsemesters absolviert werden.
Die praktische Studienzeit bei einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwaltsbüro/ einer Rechtsabteilung eines Unternehmens kann im Ausland abgeleistet werden, das Praktikum bei einem Amtsgericht kann im gesamten Bundesgebiet absolviert werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass auch bei einer Ableistung der Praktika im Ausland bzw. in einem anderen Bundesland die Anforderungen des NJAG erfüllt werden müssen. Bei der Ableistung eines Pflichtpraktikums im fremdsprachigen Ausland muss gem. § 4 Abs. 4 S. 2 NJAG nicht auch noch zusätzlich ein weiterer Fremdsprachennachweis für die Zulassung zum Pflichtexamen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 d) NJAG) erworben werden. Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 NJAVO kann ein Pflichtpraktikum auch im Rahmen einer Gruppenarbeitsgemeinschaft bei einem Amtsgericht, einem Landgericht oder einer Verwaltungsbehörde absolviert werden. Über die Frage der ordnungsgemäßen Ableistung der Pflichtpraktika entscheidet ausschließlich das Landesjustizprüfungsamt.
Sofern Sie ein Einzelpraktikum bei einem Gericht absolvien, beachten Sie bitte, dass die Bereiche Strafrecht und Zivilrecht jeweils zur Hälfte abgedeckt werden müssen, damit die Bescheinigung vom LJPA anerkannt wird.