Schwerpunktbereich 8: Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht

© Finn Winkler | Juristische Fakultät Hannover

75% aller juristischen Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden später als Anwaltin oder Anwalt tätig. Der Schwerpunkt „Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht“ ermöglicht allen, die sich für den Anwaltsberuf interessieren und sich gezielt auf die anwaltliche Tätigkeit vorbereiten wollen, sich mit der Materie bereits im Rahmen des Schwerpunktstudiums auseinander zu setzen.

Aufbauend auf einem, für jede anwaltliche Tätigkeit erforderlichen, Grundwissen des Anwaltsrechts, der Vertragsgestaltungslehre und den allgemeinen Prozesslehren, ermöglicht der Schwerpunkt 8 im Anschluss eine Vertiefung entweder im Bereich der anwaltlichen Tätigkeiten im Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlichen Recht.

Im Schwerpunkt 8 sollen das anwaltliche Denken sowie die zentrale Rolle der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts für den Zugang zum Recht und damit für den Rechtsstaat vermittelt werden.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 8 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer „Anwaltsrecht“, „Kanzleimanagement“ sowie „allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivil-, Straf- sowie Öffentlichen Recht“. Darüber hinaus erfolgt eine Vertiefung im Bereich des Zivilrechts, Strafrechts oder Öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 9 Satz 2 SPPrO).

    Anwaltsrecht

    • Rechtsgrundlagen des anwaltlichen Berufsrechts
    • Anwaltliche Berufspflichten und Privilegien
    • Berufsaufsicht
    • berufsrechtliche Sanktionen
    • Anwaltsgerichtsbarkeit
    • Anwaltliche Pflichten aus dem Mandatsvertrag
    • Kanzleimanagement
    • Gebührenrecht
    • Gerichtskosten

    Kanzleimanagement

    • Organisation und Aufbau einer Kanzlei
    • Marketingplanung
    • Strategieentwicklung

    Allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivil-, Straf- sowie Öffentlichen Recht

    • allgemeine Verfahrensgrundsätze des Zivil- und Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts
    • Einführung in die jeweiligen Verfahrensgrundsätze und Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede

    Vertiefung im Zivilrecht

    • weitergehende Spezialisierung im Prozessrecht und im Familien- und Erbrecht
    • Prozesstaktik, Rechtsmittelrecht, Internationales Verfahrensrecht
    • Vertiefung im Bereich Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
    • Vertragsgestaltung
    • familiengerichtliches Verfahren

    Vertiefung im Strafrecht

    • Strafverteidigung
    • Gang des Ermittlungsverfahrens, des Hauptverfahrens sowie des Rechtsmittelverfahrens
    • Sanktionsrecht

    Vertiefung im Öffentlichen Recht

    • Internationale Rechtsdurchsetzung
    • Verfahren vor dem EuGH
    • Vergaberecht sowie Umwelt- und Umwelthaftungsrecht einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren
  • III. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 8 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des Anwaltsrecht, Grundlagen der Vertragsgestaltung, Allgemeine Verfahrenslehre und entweder Vertiefung und Ergänzung Zivilverfahrensrecht, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht und Rechtsgestaltung und Durchsetzung im Familien- und Erbrecht oder Strafverfahrensrecht und Sanktionenrecht oder Internationale Streitbeilegung und Vergaberecht und Anwaltsbezogene Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ( § 23 Abs. 9 Satz 3 SPPrO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • IV. Berufschancen

    Neben einer fachlichen Vertiefungsmöglichkeit in ausgewählten Gebieten des Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Rechts bietet der Schwerpunkt eine intensive Befassung mit dem rechtlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit, also dem Prozessrecht und dem Anwaltsrecht. Ergänzt wird dies durch Veranstaltungen wie Kanzleimanagement und Vertragsgestaltung, die eine Brücke zwischen Theorie und Praxis bauen. Da die Veranstaltungen zu einem großen Teil von Praktikern gehalten werden, erhalten die Studierenden zudem auch Zugang zu den „Tricks of the Trade“.

    Schwerpunkt 8 bietet Studierenden, die sich eine Tätigkeit als Rechtsanwalt vorstellen können, bereits im Rahmen des Studiums die Möglichkeit, sich mit den relevanten Gebieten auseinanderzusetzen.

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