Jedes Jahr geraten in Deutschland ca. 2,5 Mio. Menschen in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. In den meisten Fällen werden die Verfahren eingestellt, sei es, dass die polizeilichen Ermittlungen den Verdacht nicht erhärten können, sei es, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Verfolgung unter Opportunitätsgesichtspunkten absehen. Es bleiben jedoch knapp eine Million Menschen, die jedes Jahr einen Strafbefehl erhalten oder nach Durchführung einer Hauptverhandlung von den Gerichten verurteilt werden.
Schwerpunkt 4 knüpft an die sich hier eröffnenden Berufschancen für Jurist*innen an. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, ihre Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und seiner Grundlagen auszubauen und zu vertiefen. Das Ziel ist es, größeres Verständnis für die Bedeutung der strafrechtlichen Normen und ihre Anwendung in der Praxis zu wecken. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Voraussetzungen und Grenzen des Strafrechts zu erkennen und die Strafgesetze in einem prozessualen Kontext anzuwenden.
Die Ausbildung bleibt dabei nicht auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsnormen beschränkt, sondern bezieht die Sanktionen und ihre Vollstreckung ebenso mit ein wie die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse über Kriminalität und Strafe. Die Verknüpfung von materiellem Recht und Prozessrecht, von normativer und empirischer Betrachtung, von Wissenschaft und Praxis ist das besondere Kennzeichen der Ausbildung in der Schwerpunktgruppe 4.
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I. Voraussetzungen
Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 4 sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
- Erwartet wird weiterhin, dass die Studierenden vor Beginn des Schwerpunktstudiums wenigstens die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene erfolgreich abgeschlossen und sich durch das Gerichtspraktikum sowie den Besuch der beiden Vorlesungen „Strafprozessrecht I und II“ bereits einen fundierten Überblick über den Ablauf des Strafverfahrens verschafft haben.
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II. Fächer
Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Strafverfahrensrecht, Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht, Technikstrafrecht und Grundlagen des Strafrechts (§ 23 Abs. 5 Satz 1 SPPrO).
Strafverfahrensrecht
- Der Gang des Ermittlungs- und Hauptverfahrens
- Die Grundzüge der Rechtsmittelverfahren einschließlich der Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung
- Die Befunde der empirischen Verfahrensforschung
Sanktionenrecht
- Straftheorien
- System der Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie deren Nebenfolgen und Anordnungsvoraussetzungen
- Bemessung und Vollstreckung einschließlich der empirischen Befunde zur Anwendungspraxis und Effektivität
Kriminologie
- Methoden, Theorien und Stand der empirisch-kriminologischen Forschung einschließlich der Prognose- und Präventionsforschung
- zentrale Fragen der forensischen Psychologie und Psychiatrie
- aktuelle Probleme der Kriminalpolitik
Wirtschaftsstrafrecht
- Umfang und Struktur der Wirtschaftskriminalität
- Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschafts-, insbesondere Unternehmenskriminalität
- wirtschaftsstrafrechtliche Straftatbestände
Jugendstrafrecht
- Besonderheiten der Jugendkriminalität, des Jugendrechts und Jugendstrafrechts
- Jugendstrafverfahren
- jugendstrafrechtliches Sanktionensystem
Strafvollzug
- Grundsätze des Strafvollzugs
- Vollzugsziele und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung
- Rechtsstellung des Strafgefangenen und Rechtsschutzsystem
- sozialtherapeutische Anstalt
- empirische Befunde zur Vollzugswirklichkei
Völkerstrafrecht
- Grundzüge der Geschichte des Völkerstrafrechts
- Grundzüge der Organisationsstruktur internationaler Strafgerichte
- völkerstrafrechtliche Straftatlehre
- allgemeine Strafbarkeitsvoraussetzungen und allgemeine Strafausschließungsgründe
- Tatbestände des Völkerstrafrechts
- Grundzüge des Völkerstrafprozessrechts
Europäisches Strafrecht
- Europa- und völkerrechtlicher Rahmen nationaler Strafrechtspraxis
- Europäische Institutionen in der Strafrechtspraxis
- EU-bedingte Strafrechtsangleichung
Strafrechtsvergleichung
- Methodik der Rechtsvergleichung
- Unterschiede zwischen Strafrechtssystemen
- Unterschiede zwischen Strafprozessrechtsordnungen
Medizinstrafrecht
- ärztlicher Heileingriff als strafbare Körperverletzung
- strafrechtliche Einhegung medizinethischer Konflikte
- strafrechtliche Kriminalitätsbekämpfung im Gesundheitswesen
- Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen
Technikstrafrecht
- Strafbarkeiten und Strafverfolgung im Cyberspace
- strafrechtliche Bewältigung moderner Technologien
Grundlagen des Strafrechts
- Voraussetzungen und Grenzen strafrechtlicher Konfliktbewältigung
- ethisch-moralische Grundlagen von Strafrecht und Strafe
- Methoden strafrechtswissenschaftlicher Begriffs- und Systembildung
- verfassungsrechtliche Bezüge des rechtsstaatlichen Straf- und Strafverfahrensrechts
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III. Lehrveranstaltungen
Strafverfahrensrecht III und IV
- Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (insbesondere Beschuldigter und Verteidiger)
- strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe (insbesondere Untersuchungshaft und verdeckte Ermittlungen)
- Rechtsbehelfe
- Beweisrecht (Beweisantragsrecht, Beweiserhebungs- und verwertungsverbote)
- Rechtsmittelrecht, insbesondere Revisionsrecht
Probleme der Strafverteidigung I und II
- Vermittlung und Vertiefung spezieller Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafprozessrechts und dessen Interpretation und Anwendung aus der Sicht des Strafverteidigers
- höchstrichterliche Rechtsprechung
- Erörterung typischer Fragestellungen des Strafverteidigers
- Betäubungsmittelsachen, Geldwäsche, Kriminalistik
- i.d.R. Exkursion zum Landeskriminalamt
Sanktionenrecht
- Überblick über Sanktionen des Erwachsenenstrafrechts einschließlich empirischen Gehalts
- Strafen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe)
- Grundsätze der Strafzumessung
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- alternative Sanktionsformen
- aktuelle rechtspolitische Entwicklungen zur Reform des Sanktionssystems
- i.d.R. Exkursion in den Maßregelbezug (NLKH Wunstorf)
Kriminologie I und II
- Überblick über die wichtigsten Grundbegriffe und Problemfelder
- Entwicklung der Kriminologie als eigenständige Wissenschaft
- Bedeutung der Kriminalitätstheorien
- empirisch-kriminologische Forschungsmethoden
- Kriminalstatistiken
- Dunkelfeldproblematik
- Täterpersönlichkeit
- Probleme der Kriminalprognose
- Merkmale des Verbrechensopfers und der Täter-Opfer-Beziehung
- Strukturen und Strategien der strafrechtlichen Kontrolle
- Aspekte der Kriminalprävention
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Bereiche der Börsengeschäfte, insbesondere des Wertpapierhandels, des Wettbewerbs, der gewerblichen Schutzrechte wie Marken, Muster und Patente, sowie das Urheberrecht
- Bilanz- und Insolvenzrecht
- Grundfragen nach der Sanktionierung von Unternehmen
- Einflussnahme des Rechts der EU
Jugendstrafrecht
- kriminologische Befunde zu Umfang, Struktur und Entwicklung der Jugendkriminalität
- Überblick über die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts
- Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens bei Jugendlichen und Heranwachsenden
- Umgang mit delinquenten Kindern
- besondere Reaktionsmöglichkeiten des Familiengerichts und der Jugendhilfe
- i.d.R. Exkursion in die Jugendanstalt in Hameln-Tündern
Strafvollzug
- Einführung in Recht und Wirklichkeit des Strafvollzugs
- Geschichte und Reform des Strafvollzugs
- Vollzugsziele und allgemeine Grundsätze für den Strafvollzug
- Rechte und Pflichten der Gefangenen und ihre Ausgestaltung in der Vollzugswirklichkeit
- System und Organisation des Strafvollzugs
- Aspekte der "Gefängnisgesellschaft" und Subkultur
- Behandlung und therapeutische Hilfe, besondere Anstalten und Einrichtungen des Vollzugs
- i.d.R. Exkursion in eine Justizvollzugsanstalt in der Region Hannover
Weitere Veranstaltungen können dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.
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IV. Leistungsnachweise und Prüfungen
Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkts 4 zu erbringen:
- Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
- die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des Strafverfahrensrecht sowie entweder Sanktionenrecht, Kriminologie, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Völkerstrafrecht, Europäisches Strafrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht, Technikstrafrecht oder Grundlagen des Strafrechts (§ 23 Abs. 5 Satz 2 SPPrO)
- Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
- mündliche Prüfung im Schwerpunkt
Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.