Schwerpunktbereich 2: Arbeit, Unternehmen, Soziales

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Der Schwerpunkt „Arbeit, Unternehmen, Soziales“ befasst sich mit der rechtlichen Ordnung zentraler Bereiche unseres Wirtschafts- und Arbeitslebens. Die Wertschöpfung durch menschliche Arbeit erfolgt typischerweise in Unternehmen durch Unternehmer und Nichtunternehmer (insbes. Arbeitnehmer). Die dafür erforderlichen rechtlichen Regelungen über die Organisation von Unternehmen (Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht), über die nichtunternehmerische Erbringung von Arbeitsleistungen insbes. durch Arbeitnehmer (Arbeitsrecht) und die soziale Absicherung der Nichtunternehmer (Sozialrecht) sind Gegenstand des vorliegenden Schwerpunkts.

Der Schwerpunkt „Arbeit, Unternehmen, Soziales“ gliedert sich dementsprechend in drei Fächer: Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Sozialrecht. Davon müssen zwei Fächer belegt werden, und zwar entweder Arbeitsrecht und Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht und Sozialrecht.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 2 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
    • Grundbildung im Arbeitsrecht (Vorlesung Arbeitsrecht im Grundstudium)
    • i.d.R. Vorkenntnisse über Organisationsstruktur und Haftung von Personengesellschaften (für das Fach Unternehmensrecht)
  • II. Fächer

    Der Schwerpunkt „Arbeit, Unternehmen, Soziales“ gliedert sich in drei Fächer: Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Sozialrecht (§ 23 Abs. 3 Satz 1 SPPrO). Davon müssen zwei Fächer belegt werden, und zwar entweder Arbeitsrecht und Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht und Sozialrecht.

    Arbeitsrecht

    • Vertiefung praktisch besonders wichtiger Teile des Individualarbeitsrechts (insbes. Änderungs- und Beendigungsschutz) und des kollektiven Arbeitsrechts
    • arbeitsgerichtliche Verfahren und das Arbeitsrecht aus anwaltlicher Sicht
    • europarechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts
    • methodische Kenntnisse für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle

    Unternehmensrecht

    • (Kapital-)Gesellschaftsrecht
      • insb. Organisationsform der Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Konzernrecht
      • grundlegende Einführung und Vertiefung in das Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE, SPE)
    • Kapitalmarktrecht
      • Beschäftigung mit der Marktorganisation, dem Marktzugang und den Folgen eines Marktzugangs etwa durch Börsennotierung
    • fakultativ Unternehmenssteuerrecht
    • europarechtliche Bezüge

    Sozialrecht

    • Überblick über Rechtsquellen, Begriff, Systematisierungsversuche, Ziele und Entwicklungslinien des Sozialrechts
    • zentrale Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts sowie einzelne Zweige
    • Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung
    • europarechtliche Grundlagen
  • III. Lehrveranstaltungen

    Lehrveranstaltungen im Arbeitsrecht

    Änderungs- und Beendigungsschutz im Arbeitsverhältnis (Vertiefung)

    • Grundlagen
    • Änderungsbefugnisse
    • Kündigungsschutzrecht

    Kollektives Arbeitsrecht

    • Strukturelemente kollektiven Arbeitsrechts sowie des Tarifvertrags
    • Akteure und Instrumente
    • Arbeitskampfrecht
    • grenzüberschreitende tarifliche Gestaltung
    • betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung

    Arbeitsgerichtliches Verfahren

    • arbeitsgerichtliche Gerichtsverfassung
    • Besonderheiten des Urteils-, Berufungs- und Revisionsverfahrens
    • arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
    • einstweiliger Rechtsschutz und Besonderheiten der Zwangsvollstreckung

    Europarechtliche Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts

    • primärrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts und des Sozialrechts
    • wichtigste Vorschriften des harmonisierenden europäischen Rechts
    • arbeitsbezogene Grundrechte und Grundfreiheiten
    • EuGH-Rechtsprechung

    Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

    • Erörterung aktueller Entscheidungen des BAG zum Arbeitsrecht

    Anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht

    • Strategien für außergerichtliche Streitbeilegung, prozessuale Strategie
    • anwaltliche Beratung bei kollektiven Konflikten
    • Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, sowie von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

    Seminar im Arbeitsrecht

    • wechselnde Schwerpunktthemen
    • Rahmen für die Anfertigung der Studienarbeit und ihrer Präsentation

    Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

    • Wiederholung und Vertiefung des Vorlesungsstoffs anhand von Fällen
    • Methodik der Fallbearbeitung im Arbeitsrecht

    Lehrveranstaltungen im Unternehmensrecht

    Kapitalgesellschaftsrecht I

    • Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft
    • Wahl und Gründung von Kapitalgesellschaften
    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Gründungshaftung, Organisationsverfassung und Leitungshaftung
    • Aufgaben des Aufsichtsrats und die Aufsichtsratshaftung
    • Rechte der Gesellschafter sowie Gesellschafterhaftung

    Kapitalmarktrecht I

    • Begriff und System des Kapitalmarkts
    • Marktorganisation und Marktzugang
    • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
    • Investmentrecht

    Kapitalgesellschaftsrecht II (Konzernrecht)

    • Grunddefinitionen der §§ 15 ff. AktG
    • Vertragskonzernrecht
    • Konzernbildung, Restrukturierung
    • Konzernhaftung, Haftung der Unternehmensorgane
    • GmbH-Konzernrecht
    • europäische Rechtsformen, insb. SE, SPE

    Kapitalgesellschaftsrecht II (Fallübungen)

    • praktische Fälle zum Kapitalgesellschaftsrecht

    Kapitalmarktrecht II

    • Marktzugangsfolgen
    • Insiderrecht
    • Verbot der Marktmanipulation, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, Finanzberichtspflichten
    • Haftung ggü. den Anlegern
    • Verhaltenspflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen

    Seminar zum Unternehmensrecht

    • wechselnde Schwerpunktthemen
    • Rahmen für die Anfertigung der Studienarbeit und ihrer Präsentation

    Grundlagen der Unternehmensbesteuerung

    • Steuerverwaltungs- und Steuerverfahrensrecht
    • unternehmensbezogene Besteurungsgrundsätze
    • bilanzsteuerrechtliche Grundlagen
    • Einkommensbesteuerung der Mitunternehmer sowie Grundzüge der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften und von Anteilseignern

    Lehrveranstaltungen im Sozialrecht

    Sozialrecht I

    • Überblick über Rechtsquellen, Begriff, Systematisierungsversuche, Ziele und Entwicklungslinien des Sozialrechts
    • verfassungsrechtliche Grundlagen des Sozialrechts
    • Leistungen der sozialen Hilfe, Leistungen der sozialen Förderung, Leistungen der sozialen Entschädigung
    • Überblick zum Verwaltungsverfahren

    Sozialrecht II

    • zentrale Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts
    • Grundprinzipien der Sozialversicherung, Träger- und Verbändestrukturen
    • Bestimmungen über das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis
    • Rechtsschutz im Sozialrecht

    Sozialrecht III

    • einzelne Zweige der Sozialversicherung
    • Geschichte, Grundgedanken und Strukturprinzipien, Organisation und Finanzierung, Kreis der Versicherten und Leistungen
    • versicherte Risiken

    Sozialrecht IV

    • Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
    • Überblick über das Pflegeversicherungsrecht
    • Geschichte, Grundgedanken und Strukturprinzipien der Kranken- und Pflegeversicherung, ihre Organisation und Finanzierung, Kreis der Versicherten und Leistungen
    • Schwerpunkte beim Leistungsrecht sowie Leistungserbringerrecht
    • medizinrechtliche Bereiche wie das Berufszulassungsrecht, Arzneimittelrecht und Krankenhausplanungsrecht

    Seminar zum Sozialrecht

    • wechselnde sozialrechtliche Themen
    • Rahmen für die Anfertigung der Studienarbeit und deren Präsentation
  • IV. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 2 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen Arbeitsrecht und Unternehmensrecht oder Arbeitsrecht und Sozialrecht (§ 23 Abs. 3 Satz 2 SPPrO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20 minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • V. Berufschancen

    Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht befasst sich mit der nichtunternehmerischen Erbringung von Arbeitsleistungen. Seine Bedeutung ist immens. Von den derzeit etwa 40 Millionen Erwerbstätigen in der Bundesrepublik sind etwa 35 Millionen als Arbeitnehmer tätig. Jährlich werden etwa 3,5 - 4,5 Millionen Arbeitsverträge geschlossen, etwa ebenso viele Arbeitsverhältnisse beendet. Es existieren zur Zeit etwa 60.000 gültige Tarifverträge. Diese wirtschaftliche Bedeutung spiegelt sich in der gerichtlichen Praxis wider: Es gibt eine eigene Gerichtsbarkeit für die Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit). Jährlich werden etwa 600.000 - 700.000 Klagen erhoben. Infolgedessen spielt das Arbeitsrecht eine zentrale Rolle im juristischen Berufsfeld. So gibt es derzeit etwa 1300 Arbeitsrichter und etwa 6500 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Selbst in der anwaltlichen Allgemeinpraxis macht das Arbeitsrecht einen erheblichen Teil des Arbeitsaufkommens aus. Hinzu kommen die Beschäftigungsmöglichkeiten in Unternehmen und Verwaltungen (insbesondere im Personalbereich) und in Verbänden (insbes. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften). Das Arbeitsrecht gehört zu den in Stellenanzeigen mit am häufigsten nachgefragten Spezialqualifikationen.

    Unternehmensrecht

    Das Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahren so dynamisch entwickelt wie kaum ein Rechtsgebiet. Es stellt inzwischen auch in Deutschland einen eigenständigen Bereich dar. Seine ständig wachsende Bedeutung resultiert zum einen aus der zunehmend am Kapitalmarkt ausgerichteten Altersvorsorge der Bevölkerung und zum anderen aus der veränderten Finanzierungspraxis der Unternehmen und der öffentlichen Hand, die zumeist nicht mehr über die Aufnahme eines Bankkredits, sondern über die Börse erfolgt. Dementsprechend sind kapitalmarktrechtliche Kenntnisse für alle in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Banken Tätigen wie auch gesellschafts-/kapitalmarktrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte von großer Bedeutung. Da das Aktienrecht der börsennotierten Aktiengesellschaften zunehmend durch Kapitalmarktrecht überlagert wird, ist für den Wirtschaftsjuristen ein gesellschaftsrechtlich relevantes Vorgehen ohne kapitalmarktrechtliche Kenntnisse kaum mehr möglich. Die Relevanz dieses Gebietes verdeutlicht auch die Einführung eines „Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht“.

    Sozialrecht

    Auch das Sozialrecht ist von größter gesellschaftlicher und praktischer Bedeutung. Diese Bedeutung erfährt keineswegs nur derjenige, der regelmäßig mit dem Verwaltungshandeln der Sozialleistungsträger in Berührung kommt. Als Errungenschaft der entwickelten Industriegesellschaft durchzieht das Sozialrecht nämlich das gesamte Recht und hat große Bedeutung auch für diejenigen, die vorwiegend privatrechtlich tätig sind. So praxisrelevante Bereiche des Privatrechts wie das Haftungsrecht, das Privatversicherungsrecht, das Unterhaltsrecht und ganz besonders das Arbeitsrecht lassen sich ohne sozialrechtliche Kenntnisse nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Der Stellenwert des Sozialrechts in Deutschland wird aber natürlich auch daran sichtbar, dass die Pro-Kopf-Sozialleistungen im Jahre 2009 etwa 8.800 Euro betragen werden und dass das Sozialbudget 2009 mit 754,0 Mrd. Euro etwa 2,6-mal so hoch wie der Bundeshaushalt liegen wird (= 31,9 Prozent des Bruttoinlandsprojekts). Die hohe praktische Bedeutung des Sozialrechts spiegelt sich in der Zahl der Beschäftigungsmöglichkeiten wider. Neben Rechtsanwälten, Unternehmens- und Verbandsjuristen oder Richtern, die nur gelegentlich im Sozialrecht arbeiten, gibt es selbstverständlich auch ganz überwiegend sozialrechtlich tätige Juristen. Ebenso wie im Arbeitsrecht besteht eine eigene Gerichtsbarkeit mit derzeit etwa 1.600 Richtern. Im Jahre 2008 wurden dort etwa 350.000 Klagen erhoben, zu denen noch einmal etwa 10.000 sozialrechtliche Klagen vor den Verwaltungsgerichten hinzukamen. Es gibt auch Rechtsanwälte, die sich auf das Sozialrecht spezialisiert haben, wobei die in Deutschland nötige Zahl an Fachanwaltschaften für Sozialrecht und Medizinrecht (neu seit 2004) als bei weitem nicht ausgereizt gilt. Arbeitsplätze für Juristen finden sich ferner bei den Sozialversicherungsträgern, bei den Kommunen sowie bei verschiedensten anderen Sozialverwaltungsstellen, in den Arbeitsagenturen, in den Ministerien, in den Selbstverwaltungseinrichtungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, ferner bei Krankenhausträgern, auch bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

    Der Platz des Sozialrechts in der juristischen Pflichtausbildung steht zu alledem in krassem Gegensatz. Von der Universität kommende Juristen mit sozialrechtlichen Kenntnissen sind selten; sie werden infolgedessen trotz des generell schwierigen Arbeitsmarktes für Juristen nach wie vor gesucht. Die Leibniz Universität Hannover ist die einzige Universität in Niedersachsen, die das Sozialrecht innerhalb eines Schwerpunktstudiums anbieten kann.

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