Das öffentliche Kulturrecht befindet sich in den letzten Jahrzehnten im steten Wandel und ist nicht nur von rechtlichem, sondern auch von politischem Interesse.
Bedingt durch rechtliche Vorgaben und notwendige staatliche Unterstützungsleistungen im Hinblick auf die kulturelle Betätigung stehen die Kultur und das staatliche Handeln in einem Spannungsverhältnis, das nicht nur durch nationales Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sondern auch durch internationale und europäische Vorgaben geprägt ist. Dieses Spannungsverhältnis gibt Anlass für eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf den unterschiedlichen Ebenen.
Der Forschungsschwerpunkt Öffentliches Kulturrecht widmet sich neben grundlegenden Kompetenz- und Grundrechtsfragen des Kulturrechts den Bereichen der Kulturförderung samt ihrer Akteure und Finanzierungsmechanismen. Ebenso wird das Recht der kulturellen Einrichtungen in verwaltungsrechtlicher Hinsicht wie auch in seinen dienstrechtlichen Bezügen betrachtet. Einen weiteren Forschungsschwerpunkt bildet das nationale, europäische und internationale Kulturgüterschutzrecht. In diesem Zusammenhang ist das Recht, welches dem Bestandsschutz kultureller Zeugnisse dient, ein wichtiges Forschungsfeld. Auch das Denkmalschutzrecht als Ausprägung des Kulturrechts ist Gegenstand dieser Betrachtungen. In gleicher Weise sind auch die rechtlichen Bestimmungen, die den Abwanderungsschutz kultureller Güter zum Ziel haben, Gegenstand der Forschung. Die Arbeiten betreffen damit sowohl den gegenständlichen Kulturgüterschutz als auch Fragestellungen des immateriellen Kulturgüterschutzes sowie der identitätsbildenden Kraft des kulturellen Erbes.