Europarecht

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Der Forschungsschwerpunkt Europarecht widmet sich grundlegenden wie auch aktuellen Rechtsfragen der europäischen Integration und beinhaltet neben einer Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien und Zielen des Unionsrechts sowohl institutionelle, prozessrechtliche als auch materiellrechtliche Fragestellungen, die sich in unterschiedlichen Referenzgebieten des Europarechts stellen.

Gegenstand der Forschung sind Themenbereiche wie das Verhältnis zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und die rechtliche Stellung des Einzelnen, der Grundrechtsschutz, die Organe der EU und das Rechtsschutzsystem. Das Binnenmarktziel, welches den Kernbestand der europäischen Integration bildet und insbesondere Fragestellungen zu den Grundfreiheiten des Unionsrechts, dem Beihilfenrecht wie auch der Rechtsangleichung beinhaltet, wird in unterschiedlichen Referenzgebieten der einzelnen Bereiche des europäischen Wirtschaftsrechts wie Energierecht oder Vergaberecht etc. untersucht. Betrachtet wird das Europarecht nicht nur bis zu seinen geografischen Grenzen; auch die Außenbeziehungen der Union sind Gegenstand der Forschung.

Ferner ist auch eine stetige Auseinandersetzung mit der aktuellen Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung im Bereich des europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts Bestandteil der Forschung am Lehrstuhl. So werden kontinuierlich die wichtigsten Entscheidungen der europäischen Gerichte im Bereich der Institutionen, des europäischen Grundrechtsschutzes, des Prozessrechts, des Beihilfen- und Vergaberechts sowie auch der Außenbeziehungen der EU beleuchtet und bewertet. Das internationale Austauschprogramm ELPIS wird am Lehrstuhl betreut. Es hat die europäische Rechtspraxis zum Gegenstand und verbindet die wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich mit postgraduierter Lehre.