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VGH München, Beschluss vom 26.01.2021 – 20 NE 21.171 u.a.

VGH München, Beschluss vom 26.01.2021 – 20 NE 21.171 u.a.

FFP2-Masken-Pflicht in Bayern bleibt in Kraft; 15-km-Regel zu unbestimmt.

In zwei Beschlüssen vom heutigen Tage hat der BayVGH die sog. 15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln aber aufrecht erhalten.

FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber me-dizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken.

Die sog. 15-km-Regel sei demgegenüber zu unbestimmt. Der 15-km-Radius sei für Betroffene nicht klar genug erkennbar.

Pressemitteilung vom 26.01.2021