In zwei Beschlüssen vom heutigen Tage hat der BayVGH die sog. 15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln aber aufrecht erhalten.
FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber me-dizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz. Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Bedenken.
Die sog. 15-km-Regel sei demgegenüber zu unbestimmt. Der 15-km-Radius sei für Betroffene nicht klar genug erkennbar.