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VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2020 – 20 NE 20.2461

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2020 – 20 NE 20.2461

Neuer § 28a IfSG verfassungsgemäß.

Aus der Pressemitteilung:

Der Senat hat festgestellt, dass keine schwerwiegenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 28a IfSG bestehen. Zwar seien die dort ge-regelten Befugnisse der Infektionsschutzbehörden zum Teil sehr weitge-hend und in die Grundrechte der Betroffenen tief eingreifend. Auf der an-deren Seite seien sie allein auf die Corona-Pandemie zugeschnitten.

Pressemitteilung vom 09.12.2020