Amtliche Leitsätze:
1. Zu der Untersagung der Nebentätigkeit eines Ruhestandsbeamten
2. Der Schutz vor Konkurrenz durch einen Ruhestandsbeamten begründet kein dienstliches Interesse im Sinne von § 41 Satz 2 BeamtStG.
Offensichtlich rechtswidrige Untersagung der Nebentätigkeit eines Forstamtsrates im Ruhestand.
Amtliche Leitsätze:
1. Zu der Untersagung der Nebentätigkeit eines Ruhestandsbeamten
2. Der Schutz vor Konkurrenz durch einen Ruhestandsbeamten begründet kein dienstliches Interesse im Sinne von § 41 Satz 2 BeamtStG.