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VG Hannover, Beschluss vom 28.02.2020 – 13 B 1012/20

VG Hannover, Beschluss vom 28.02.2020 – 13 B 1012/20

Offensichtlich rechtswidrige Untersagung der Nebentätigkeit eines Forstamtsrates im Ruhestand.

Amtliche Leitsätze:

1. Zu der Untersagung der Nebentätigkeit eines Ruhestandsbeamten

2. Der Schutz vor Konkurrenz durch einen Ruhestandsbeamten begründet kein dienstliches Interesse im Sinne von § 41 Satz 2 BeamtStG.

Beschluss frei zugänglich