EuGH, Urteil vom 01.10.2020 – C–649/18

Verbot grenzüberschreitender Online-Werbung für rezeptfreie Medikamente verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit.

Amtlicher Leitsatz:

Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bestimmt ist, darf in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheken, die solche Arzneimittel verkaufen, nicht verbieten, kostenpflichtige Links in Suchmaschinen oder Preisvergleichsportalen einzusetzen.

Pressemitteilung Nr. 121/20