Amtlicher Leitsatz:
Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bestimmt ist, darf in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheken, die solche Arzneimittel verkaufen, nicht verbieten, kostenpflichtige Links in Suchmaschinen oder Preisvergleichsportalen einzusetzen.