Redaktionelle Leitsätze:
- Die Feststellung des Fahrzeugführers verfolgt das Ziel, Verstöße gegen Verkehrsvorschriften zu ahnden und darausfolgend Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehr zu sichern. Dafür muss der verantwortliche Fahrzeugführer vor Fristablauf bekannt werden.
- Um dies zu gewährleisten ist der Fahrzeughalter zur Mitwirkung verpflichtet.
- Konnte der Fahrzeugführer nicht rechtzeitig festgestellt werden, kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fahrzeughalter die Aussage verweigert oder seine Erklärung so spät abgibt, dass die Behörde die erforderlichen Maßnahmen vor Verjährungseintritt nicht mehr ergreifen konnte.