Amtlicher Leitsatz:
Durch § 1664 Abs. 1 BGB wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch nach § 833 Satz 1 BGB ausgeschlossen.
Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie auf examensgerecht.de.
§ 1664 Abs. 1 BGB schließt Haftung eines Elternteils aus § 833 Satz 1 BGB gegenüber Kind aus.
Amtlicher Leitsatz:
Durch § 1664 Abs. 1 BGB wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch nach § 833 Satz 1 BGB ausgeschlossen.
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