BGH, Urteil vom 15.12.2020 – VI ZR 224/20

§ 1664 Abs. 1 BGB schließt Haftung eines Elternteils aus § 833 Satz 1 BGB gegenüber Kind aus.

Amtlicher Leitsatz:

Durch § 1664 Abs. 1 BGB wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch nach § 833 Satz 1 BGB ausgeschlossen.

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