Amtlicher Leitsatz:
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.
Anspruch auf Trennungsunterhalt auch ohne vorheriges Zusammenleben.
Amtlicher Leitsatz:
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.