BGH, Beschluss vom 19.02.2020 – XII ZB 358/19

Anspruch auf Trennungsunterhalt auch ohne vorheriges Zusammenleben.

Amtlicher Leitsatz:

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.

Beschluss frei zugänglich