Amtlicher Leitsatz:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.
Amtlicher Leitsatz:
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.