BAG, Urteil vom 11.06.2020 – 2 AZR 374/19

Gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.

Amtlicher Leitsatz:

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.

Urteil frei zugänglich