Durch den Wechsel von Professorinnen und Professoren in den Ruhestand, an eine andere Universität oder in ein anderes Amt kommt es regelmäßig dazu, dass für deren Lehrstühle eine Vertretung ernannt wird, die die Fortführung der Lehre und Forschung sicherstellt. Die Vertretung endet in dem Moment, in dem eine Berufungskommission eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den Lehrstuhl gefunden hat.
Derzeit gibt es an der Juristischen Fakultät keine Lehrstuhlvertretungen.