Examensklausurenkurs

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Ergänzt wird das Repetitorium durch den Examensklausurenkurs, in dem vor allem die Einteilung der Bearbeitungszeit durch die Teilnehmenden anhand von Fällen auf Examensniveau eingeübt werden soll.
In Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt werden auch Originalsachverhalte der Ersten Prüfung in Niedersachsen ausgegeben.
Der Klausurenkurs findet ganzjährig statt, nicht aber in Zeiten der Vorlesungsunterbrechung, während der Weihnachtszeit und Neujahr sowie über Pfingsten.

Für die Klausurtermine und die Besprechungen gilt folgender Turnus:

Strafrecht und Öffentliches Recht

Klausur

freitags, 13.00 - 18.00 Uhr

wöchentlich im Wechsel

Besprechung

mittwochs, 16.00 - 17.30 Uhr s.t.

wöchentlich im Wechsel

Bürgerliches Recht

Klausur

samstags, 9.00 - 14.00 Uhr

wöchentlich

Besprechung

mittwochs, 17.30 - 19.00 Uhr s.t.

wöchentlich

Den für das jeweilige Semester aktuellen Plan zu den Klausurterminen finden Sie bei StudIP. Die Sachverhalte beider im Klausurplan für die jeweilige Woche ausgewiesenen Rechtsgebiete werden sowohl am Freitag als auch am Samstag zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Die Abgabe der geschriebenen Klausuren kann ebenfalls am Freitag und Samstag in der erfolgen.

Die Klausuren des Examensklausurenkurses, die bei der Besprechung nicht direkt abgeholt wurden, können an einer zentralen Sammelstelle im Studiendekanat (Raum 1502.A203/205, Mi. 10.00 bis 12.00 Uhr und Fr. 12.00 bis 13.00 Uhr) abgeholt werden.
Alle Klausurlösungen werden in StudIP für vier Wochen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Klausuren nur ein Jahr aufbewahrt werden.

Für die erfolgreiche regelmäßige Teilnahme am Klausurenkurs werden auf Wunsch des Studierenden Scheine ausgestellt. Dieser Schein kann im Rahmen der Anmeldung zur Ersten Prüfung, spätestens aber vor der mündlichen Prüfung, durch den Examenskandidaten zu den Prüfungsakten beim Landesjustizprüfungsamt eingereicht werden. Die Erteilung eines Klausurenscheines setzt voraus, dass von fünf in einer Fachrichtung (Bürgerliches Recht; Öffentliches Recht; Strafrecht) nacheinander angebotenen Klausuren zumindest drei Klausuren mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet worden sind. Die Scheine werden vom Studiendekanat ausgestellt.