Schwerpunktbereich 9: Versicherungsrecht und Medizinrecht

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Mit dem Versicherungs- und Medizinrecht behandelt der Schwerpunktbereich 9 hochgradig praxisrelevante Materien und bietet eine Chance, den Horizont über Fächergrenzen hinweg zu erweitern: Der Studiengang umfasst sowohl das Privatversicherungsrecht und das Medizinprivatrecht als auch das Medizinstrafrecht sowie das Krankenversicherungsrecht, das Datenschutzrecht und das Aufsichtsrecht. Hinzu treten interdisziplinäre Inhalte, wie die Medizinethik, die in Kooperation mit benachbarten Fakultäten angeboten werden.

Besonderes Augenmerk widmet der Schwerpunktbereich den Herausforderungen durch die zunehmende Digitalisierung und Internationalisierung: Sowohl das Medizin- als auch das Versicherungsrecht müssen beispielsweise auf Telematikanwendungen, Telemedizin, eHealth-Programme und Wearables reagieren. Zudem gilt es „Cyber“-Risiken zu erfassen, die sowohl von den etablierten IT-Systemen als auch von neuartigen autonomen Systemen ausgehen, die in der Medizin, im Straßenverkehr und in der Industrie 4.0 immer größere Bedeutung erlangen. Angesichts der zunehmenden Vernetzung machen solche Risiken längst nicht mehr vor Staatsgrenzen halt. Zugleich wird der Datenschutz zu einer Kernfrage für den Medizin- und den Versicherungssektor.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 9 sind insbesondere folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
    • Interesse an den rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Grundlagen der Versicherung und der Medizin
    • Interesse an internationaler und europäischer Rechtsentwicklung
    • medizinische oder versicherungswissenschaftliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs und der Prüfungen sind die Fächer „Versicherungsrecht“ und „Medizinrecht“ sowie – als im Einzelnen wählbare Materien – „ausgewählte Teilbereiche des internationalen, europäischen und deutschen Versicherungsrechts und Medizinrechts" (§ 23 Abs. 10 Satz 1 und Satz 2, § 24 Abs. 9 SPPrO).

    Versicherungsrecht

    • Versicherungsvertragsrecht und Grundlagen des Versicherungswesens
    • Rückversicherungsrecht
    • Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsunternehmensrecht
    • Sozialversicherungsrecht (insbes. Krankenversicherungsrecht)

    Medizinrecht

    • Medizinprivatrecht
    • Medizinstrafrecht

    ausgewählte Teilbereiche des internationalen, europäischen und deutschen Versicherungs- und Medizinrechts

    (als Wahlfächer, § 24 Abs. 9 lit. c i.V.m. § 22 SPPrO)

    • Ethik in der Medizin oder
    • Datenschutzrecht oder
    • Recht des geistigen Eigentums und der Informationstechnologie mit Bezug zum Medizin- und Versicherungsrecht oder
    • internationales und europäisches Versicherungs- und Medizinrecht oder
    • Aufsichtsrecht oder
    • ärztliches Berufsrecht oder
    • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • III. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 9 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen Versicherungsrecht, Medizinrecht, ausgewählte Teilbereiche des internationalen, europäischen und deutschen Versicherungs- und Medizinrechts (§ 23 Abs. 10 Satz 2 SPPrO wobei eine – den Studiendekan nicht bindende Wahl – eines der Fächer möglich ist, § 6 Abs. 1 Satz 2 lit. c SPPrO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt 
       

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • IV. Berufschancen

    Der Versicherungssektor zählt ebenso wie der Medizin- und Gesundheitssektor zu den bedeutendsten Wirtschaftsbereichen. Die im Schwerpunkt 9 erworbenen Kenntnisse der maßgeblichen Rechtsmaterie geben den Absolvent*Innen einen komfortablen Startvorteil. Von besonderem Wert ist dabei nicht zuletzt die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Digitalisierung von Medizin und Versicherung: Hier verbergen sich vielversprechende Wachstumsmärkte und zugleich zahllose rechtlichen Streitfragen, die künftig neben Anwalt- und Ärzteschaft auch Versicherungen, (Aufsichts-)Behörden und Gerichte beschäftigen werden.

Ansprechperson

Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M. (Columbia), Maître en droit
Professorinnen und Professoren
Adresse
Otto-Brenner-Str. 1-3
30159 Hannover
Gebäude
Raum
909
Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M. (Columbia), Maître en droit
Professorinnen und Professoren
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30159 Hannover
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