Schwerpunktbereich 3: Handel, Wirtschaft, Unternehmen

© chuttersnap | unsplash.com

Der Schwerpunkt 3 bietet seinen Studierenden die Möglichkeit, sich mit Fragen des Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrechts auseinanderzusetzen.  In den Pflichtfächern werden die Grundlagen der drei Rechtsbereiche vermittelt. Im Wahlfach wird eine Spezialisierung ermöglicht, alternativ

  • Vertiefung im Unternehmensrecht (Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht)
  • Vertiefung im Wirtschaftsrecht (Energierecht)

und sich dabei auf eines dieser beiden Rechtsgebiete zu spezialisieren.

Das Programm des SP 3 orientiert sich an den Leitbildern der Richter- und Rechtsanwaltschaft, spricht aber in gleicher Weise Karrieren als Juristinnen und Juristen in Unternehmen und Behörden an, die rechtsberatend und rechtsgestaltend die technologischen und ökonomischen Entwicklungen begleiten. Ebenso wie sich die technologischen Verhältnisse und die Marktbedingungen ständig ändern, befindet sich das zugrunde liegende allgemeine und spezielle Wirtschafts- und Unternehmensrecht im stetigen Wandel. Der Schwerpunkt wendet sich deshalb insbesondere an Studierende, die ökonomisch interessiert und bereit sind, sich flexibel auf neue Entwicklungen einzustellen. Die Beratung der Unternehmen und die Mitarbeit in den Aufsichtsbehörden versprechen nicht nur hohes Prestige, sondern erfordern zugleich die Anwendung moderner, oftmals europäisch geprägter Rechtsmaterien.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 3 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar.
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht (§ 23 Abs. 4 Satz 1 SPPrO). Gegenstand der Prüfung sind die für alle Studierenden verbindlichen Pflichtfächer „Handelsrecht I“, „Wirtschaftsrecht I“ sowie „Unternehmensrecht I“. Diese werden ergänzt durch ein Wahlfach „Wirtschaftsrecht II“ oder „Unternehmensrecht II“ (§ 23 Abs. 4 Sätze 2 und 3 SPPrO).

    Pflichtfach „Handelsrecht I“

    • Handelsverkehr und Kreditsicherheit: Handelsrecht einschließlich Haftungsfragen sowie Rechtsdurchsetzung, Prinzipien, Arten und Konkurrenz von Sicherungsrechten, Kasuistik und Praxis neuer Sicherungsformen.

    Pflichtfach „Wirtschaftsrecht I“

    • Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht: Unionsverfassungsrecht, unionsrechtliche Wettbewerbsregeln, Beihilferecht, wirtschaftsbezogene Politiken der Union.
    • Regulierungsrecht: Grundlagen der Regulierung, Grundfreiheiten des Unionsrechts, Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Beschränkungen, Regulierung von Wirtschaftsbereichen im Unionsrecht und im nationalen Recht, Selbstregulierung, Institutionen. 

    Pflichtfach „Unternehmensrecht I“

    • Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen): Gründung und Struktur der Aktiengesellschaft, GmbH, Unternehmergesellschaft, Europäischen Aktiengesellschaft und Europäischen Privatgesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln, Leitungs- und Aufsichtshaftung in den vorbenannten Gesellschaftsformen, Restrukturierung und Beendigung.
    • Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und -zugang): Einführung Kapitalmarktrecht und Kapitalmarkt, Marktorganisation und Marktzugang, Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht, Investmentrecht, Kapitalmarktaufsicht, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
  • III. Lehrveranstaltungen

    Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich

    • Handelsverkehr und Kreditsicherheit
    • Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht
    • Regulierungsrecht
    • Kapitalmarktrecht I (Marktrecht, Marktorganisation und -zugang)
    • Kapitalgesellschaftsrecht I (Gesellschaftsformen)

    Lehrveranstaltungen im Wahlfach „Wirtschaftsrecht II“

    • Energierecht
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergaberecht I und II
    • Prüfungsseminar im Wirtschaftsrecht

    Lehrveranstaltungen im Wahlfach „Unternehmensrecht II“

    • Kapitalmarktrecht II (Marktzugangsfolgerecht)
    • Kapitalgesellschaftsrecht II (Konzernrecht)
    • Grundzüge des Steuerrechts
    • Prüfungsseminar im Unternehmensrecht

    Hinweis

    Eine Aufzählung der je aktuellen Vorlesungsinhalte kann der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • IV. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind für eine erfolgreiche Teilnahme am Schwerpunkt 3 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht (§ 23 SPPrO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • V. Berufschancen

    Wirtschaftsrecht (insb. Energierecht)

    Im Zuge der Entwicklung des europäischen Energiebinnenmarktes sowie der Energiewende sind die Berufschancen in diesem Bereich in jüngerer Zeit geradezu explodiert. Durch die wachsende Bedeutung des Energierechts, die Herausforderungen des klimaverträglichen Umbaus des Energiesystems, die Europäisierung und die insgesamt steigenden Anforderungen der komplexen Rechts- und Sachmaterie hat sich auch der Beratungsbedarf in dem Feld vervielfacht. Aufgrund der Dynamik des Rechtsgebiets und der sich fortwährend wandelnden tatsächlichen, insbesondere auch technischen, Rahmenbedingungen ist mit weiter zunehmendem Beratungsbedarf zu rechnen. Im Hinblick auf die berufliche Entwicklung eröffnen sich also höchst interessante Tätigkeitsschwerpunkte (Aufsichtsbehörden, Mitarbeit im Unternehmen, anwaltliche Beratung etc.) in diesem dynamischen und wachsenden Tätigkeitsfeld.

    Unternehmensrecht

    Die Vertiefung im Unternehmensrecht bietet den Studierenden die Möglichkeit, bereits während des Studiums umfängliche Kenntnisse im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht zu erwerben. Die gezielte Spezialisierung auf diese Bereiche eröffnet den Absolventinnen und Absolventen interessante Berufschancen vor allem in der unternehmens- bzw. kapitalmarktrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Kapitalmarktaufsicht sowie in den Rechtsabteilungen von Banken und Unternehmen.

Ansprechpersonen

Für die Vertiefung im Unternehmensrecht

Prof. Dr. Petra Buck-Heeb
Professorin
Prof. Dr. Petra Buck-Heeb
Professorin

Für die Vertiefung im Wirtschaftsrecht