Schwerpunktbereich 1 vermittelt grundlegende und vertiefende Kenntnisse im Versicherungsrecht und im Medizinrecht.
Die Regelungen des § 5a DRiG und § 4a NJAG sehen vor, dass sich die Erste Prüfung (ehemaliges Staatsexamen) in eine staatliche Pflichtfachprüfung und in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung gliedert und für letztere von den Juristischen Fakultäten eine 16 Semesterwochenstunden umfassende Schwerpunktausbildung über zwei Semester angeboten werden muss.
Die Schwerpunktbereiche
Die Juristische Fakultät überarbeitet gerade ihre Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO). Danach werden zukünftig folgende Schwerpunktbereiche mit den jeweiligen Lehrveranstaltungen angeboten:
Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Anmeldung für das Schwerpunktstudium möglich vom
für das Sommersemester 2025
Ansprechperson
30167 Hannover