Schwerpunktbereich 5: Internationales und Europäisches Recht

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Im Politischen wie im Wirtschaftlichen und Privaten werden die einzelstaatenübergreifenden Verflechtungen immer intensiver: Die Spannbreite der Szenarien reicht vom internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen über die europäische Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbständigen und die internationale Ehe bis hin zum einfachen Online-Einkauf bei einem ausländischen Anbieter. Entsprechend wird der Anteil der Fälle, die sich mit einer rein nationalrechtlich ausgerichteten Perspektive erfassen lassen, kontinuierlich geringer. Gleichgültig, ob Sie als Richter, Anwalt, Verwaltungs- oder Unternehmensjurist arbeiten werden - Sie werden auf grenzüberschreitende Sachverhalte treffen.

Vor diesem Hintergrund der Internationalisierung ist das eigene nationale Recht ohne das Zusammenspiel mit anderen nationalen Rechtsordnungen sowie ohne die europäischen und internationalen Einflüsse nicht mehr denkbar. Nationales Recht ist zunehmend durch internationale und supranationale Rechtsordnungen überlagert, die das klassische Verständnis staatlicher Souveränität relativieren. Staatliche Akteure und Institutionen werden in vielen Bereichen durch nicht-staatliche Akteure ergänzt. Das internationale wie das supranationale Recht folgen dabei eigenen Gesetzmäßigkeiten, die sich erheblich von denen des nationalen Rechts unterscheiden. Für das Studium des Rechts bedeutet dies, dass nicht nur neue Inhalte, sondern auch neue Herangehensweisen an das Recht in den Blick genommen werden müssen.

Der Schwerpunktbereich 5 vermittelt Ihnen diese Kenntnisse und bereitet Sie darauf vor, erfolgreich auf die Internationalisierung von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Fallgestaltungen reagieren zu können. Mit den Vertiefungsmöglichkeiten im Öffentlichen Recht oder im Privatrecht bleibt es jedem Studierenden selbst überlassen, ob er sich eher im Kontext des Völkerrechts und des Rechts der Europäischen Union bewegen möchte oder ob privates Recht und grenzüberschreitende private Rechtsdurchsetzung zum Studienschwerpunkt werden sollen.

  • I. Voraussetzungen

    Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 5 sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    • erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
    • die Studierenden sollten vor Beginn des Schwerpunktstudiums zumindest die Übung im Öffentlichen Recht oder im Bürgerlichen Recht erfolgreich abgeschlossen haben
  • II. Fächer

    Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Völkerrecht, Europäisches Verfassungsrecht, Internationales Privat - und Zivilprozessrecht, Vertiefung Völker- und Europarecht sowie öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung und Vertiefung Internationales Privat- und Verfahrensrecht und privatrechtliche Rechtsvergleichung (§ 23 Abs. 6 Satz 1 SPPrO).

    Völkerrecht

    • Regelungsbereich des Völkerrechts
    • Völkerrechtssubjekte
    • Quellen des Völkerrechts
    • diplomatische Beziehungen
    • völkerrechtliche Verantwortlichkeit
    • Völkerrecht und Landesrecht

    Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht

    • Unionsverfassungsrecht
    • Souveränität und Vorrang
    • Unionsrechtliche Wettbewerbsregeln
    • Beihilferecht
    • Wirtschaftsbezogene Politiken der Union

    Internationales Privatrecht

    • Allgemeine Lehren des IPR
    • Grundbegriffe
    • Grundlagen und Geschichte des IPR
    • Internationales Familien- und Erbrecht
    • Internationales Vertrags-. Delikts-, Sachen- und Wirtschaftsrecht
    • Einführung in das Einheits- und das Europäische Privatrecht

    Internationales Zivilverfahrensrecht

    • Allgemeine Lehren
    • Grundbegriffe
    • Grundlagen und Geschichte des IZVR einschließlich seiner völkerrechtlichen Bezüge
    • Einführung in das europäische Zivilverfahrensrecht

    Vertiefung Völker- und Europarecht

    • Spezialbereiche des Völkerrechts
    • Recht der internationalen Friedenssicherung
    • Institutionen des internationalen Wirtschaftsrechts
    • Recht der WTO
    • Bilaterales und multilaterales Investitionsschutzrecht
    • Europäisches Prozessrecht
    • Internationale Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit
    • WTO-Streitschlichtungsverfahren

    Vertiefung Internationales Privatrecht, privatrechtliche Rechtsvergleichung und -vereinheitlichung

    • Vertiefung besonderer Gebiete des Internationalen Privatrechts
    • Vertiefung im Einheitsrecht
    • Einführung in die privatrechtliche Rechtsvergleichung

    Vertiefung Internationales Verfahrensrecht, einschließlich Schiedsgerichtsbarkeit und Rechtvereinheitlichung

    • Grundzüge der Handels-, Wirtschafts-, Investitions- sowie sonstiger Schiedsgerichtsbarkeiten
    • WTO-Streitschlichtungsverfahren
    • Vertiefung um Einheits- und Europäischen Zivilverfahrens- und Privatrecht
  • III. Lehrveranstaltungen

    Einführung in das Internationale Privatrecht

    • Überblick über die Funktionsweise dieser Regelungen
    • Grundlagen
    • Beispiele aus dem Familien- und Erbrecht

    Einführung in das Internationale Zivilprozessrecht

    • Grundzüge des grenzüberschreitenden Zivilprozesses
    • Fragen der internationalen Zuständigkeit
    • internationales Beweisrecht
    • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
    • Rechtsstellung von Ausländern im Prozess
    • Rechtsbeziehungen zu Drittstaaten und Europäisches Zivilprozessrecht

    Europäisches Verfassungsrecht

    • Verhältnis des europäischen Unionsrechts zu den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten
    • Fragen verfassungsrechtlicher Grenzen der europäischen Integration
    • System des Grundrechtsschutzes der Union
    • Instrumente der europäischen Rechtssetzung
    • Außenbeziehungen der Union
    • ausgewählte Vertiefungsfragen des europäischen Wirtschaftsrechts

    Rechtsvergleichung

    • mit ausländischen Rechtsordnungen vertraut machen
    • Systemüberblick
    • Erörterung einzelner Institute
    • Zusammenführung verschiedener nationaler Ansätze in grenzüberschreitenden Projekten zur Rechtsharmonisierung

    Völkerrecht I

    • Staat, Internationale Organisationen, globale Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen
    • völkerrechtliche Verträge und ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht
    • Konstitutionalisierung des Völkerrechts

    Völkerrecht II

    • zentrale Materien
    • Internationales öffentliches Seerecht
    • Umweltvölkerrecht
    • Problematik des Schutzes der Zivilbevölkerung
    • Internationaler Strafgerichtshof
    • Kriegsverbrechen

    Europäisches Wirtschaftsrecht

    • Instrumente des Funktionierens des Binnenmarktes
    • unionsrechtliche Grenzen für staatliche Markteingriffe
    • Überblick über die EU-Wettbewerbsregeln

    Vertiefung im Internationalen Verfahrensrecht

    • Streitbeilegung durch Schiedsverfahren
    • Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit
    • Durchführung eines Schiedsverfahrens
    • Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen

    Vertiefung im Internationalen Privatrecht

    • internationales Handelsrecht
    • grenzüberschreitende Schuldverträge
    • außervertragliche Haftung
    • gesellschaftsrechtliche Fragen
    • materielles Einheitsrecht, z.B. UN-Kaufrecht

    Willem C. Vis Moot

    • fiktiver Fall nach dem UN-Kaufrecht, Regeln der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

    European Law Moot Court

    • studentischer Wettbewerb im Europäischen Unionsrecht
  • IV. Leistungsnachweise und Prüfungen

    Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 5 zu erbringen:

    • Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
    • die Anfertigung einer Studienarbeit aus den Bereichen des Völkerrecht, Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht sowie entweder Vertiefung Völker- und Europarecht sowie entweder „Vertiefung Völker- und Europarecht“ oder „Vertiefung Internationales Privatrecht, privatrechtliche Rechtsvergleichung und -vereinheitlichung“ oder „Vertiefung Internationales Verfahrensrecht, einschließlich Schiedsverfahrensrecht und Rechtsvereinheitlichung“ (§ 23 Abs. 6 Satz 2 SPPrO)
    • Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20 minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
    • mündliche Prüfung im Schwerpunkt

    Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.

  • V. Berufschancen

    Gleichgültig, ob Sie als Richter, Anwalt, Verwaltungs- oder Unternehmensjurist arbeiten werden - Sie werden auf grenzüberschreitende Sachverhalte treffen.

    Der Schwerpunktbereich 5 vermittelt Ihnen diese Kenntnisse und bereitet Sie darauf vor, erfolgreich auf die Internationalisierung von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Fallgestaltungen reagieren können.

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