Der Schwerpunkt Verwaltung umfasst diejenigen Bereiche des Verwaltungsrechts, die für eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung von besonderem Interesse sind und durch den Pflichtfachstoff im öffentlichen Recht nicht vollständig abgedeckt werden. Dabei sollen insbesondere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Verwaltung in den Blick genommen werden. Der Schwerpunktbereich bietet damit die Möglichkeit, auf die bereits im Pflichtfach erworbenen Kenntnisse aufbauend diejenigen Themenfelder zu erarbeiten und zu vertiefen, die sowohl für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung als auch für die weitere Ausbildung im Rahmen des Referendariats von Bedeutung sind. Die Vorlesung richtet sich damit insbesondere an Studierende, die Interesse am öffentlichen Recht haben und sich für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich interessieren.
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I. Voraussetzungen
Für eine Teilnahme am Schwerpunkt 6 sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar
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II. Fächer
Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind die Fächer Verwaltungswissenschaft, Datenschutzrecht (und Normen des e-Government), Kommunalrecht II, Öffentliches Dienstrecht, Vergaberecht, Polizei- und Ordnungsrecht II (§ 23 Abs. 7 Satz 1 SPPrO).
Verwaltungswissenschaft I und II
- Erkenntnisinteressen und Begriff der Verwaltungswissenschaft
- Personal, Finanzen, Haushalt
- Verwaltungsorganisation
- Aufbau der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
- Steuerung der Verwaltung
- Verwaltungsreform
Datenschutzrecht (und Normen des e-Government)
- Datenschutzgrundverordnung
- Datenschutz in Sicherheitsbehörden
- Kontrollbehörden für den Datenschutz
Kommunalrecht II
- Aufbau der Kommunalverwaltung
- Ziele und Mittel der Kommunalaufsicht
- wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
- Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts
Öffentliches Dienstrecht
- verfassungsrechtliche Grundlagen
- Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
- Beamtenrecht insb. Grundzüge des Berufsbeamtentums, Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses und Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis
Vergaberecht
- Grundzüge des europäischen Vergaberechts
- Vergabeverfahren
- Nachprüfungsverfahren
- Sanktionen bei Rechtsverletzung
Polizei- und Ordnungsrecht II
- Organisation und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörde
- Befugnisse von Nachrichtendiensten
- Bundespolizei und Zoll
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III. Lehrveranstaltungen
Verwaltungswissenschaft I
- Begriff der Verwaltungswissenschaft
- Personal
- Finanzen und Haushalt
Verwaltungswissenschaft II
- Theorie und Praxis der Verwaltungsorganisation
- Aufbau der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
- Steuerung der Verwaltung
- Verwaltungsreform
Datenschutzrecht (und Normen des e-Government)
- Datenschutzgrundverordnung
- Datenschutz in Sicherheitsbehörden
- Kontrollbehörden für den Datenschutz
Kommunalrecht II
- Aufbau der Kommunalverwaltung
- Ziele und Mittel der Kommunalaufsicht
- Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
- Grundzüge des Kommunalen Haushaltsrechts
- Demografischer Wandel in den Kommunen
Öffentliches Dienstrecht
- Verfassungsrechtliche Grundlagen
- Unterschiede zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
- Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis
Vergaberecht
- Grundzüge des europäischen und nationalen Vergaberechts
- Vergabeverfahren
- Rechtsschutz im Vergaberecht
- Grundzüge des Abfallrechts
- EU-Beihilfen- und Preisrecht
Polizei- und Ordnungsrecht II
- Organisation und Zusammenarbeit der Sicherheits- und Ordnungsbehörden
- Befugnisse von Nachrichtendiensten
- Bundespolizei und Zoll
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IV. Leistungsnachweise und Prüfungen
Folgende Leistungen sind im Rahmen des Schwerpunkt 6 zu erbringen:
- Belegung von Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunkt im Umfang von mind. 16 SWS
- die Anfertigung einer Studienarbeit aus einem der Bereiche, der Verwaltungswissenschaft, dem Datenschutzrecht, Kommunalrecht II, Öffentlichen Dienstrecht, Vergaberecht Polizei- und Ordnungsrecht II (§ 23 Abs. 7 Satz 2 SPPrO)
- Vorstellung dieser Studienarbeit im Rahmen eines Seminars durch einen ca. 20-minütigen Vortrag, sowie eine anschließende Diskussion (insgesamt nicht mehr als 45 Minuten)
- Mündliche Prüfung im Schwerpunkt
Weitere Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung können der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entnommen werden.