Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung (§ 6 SPPrO)

Hinweise
  1. Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung das Merkblatt Ihre Schwerpunktbereichsprüfung durch. Dort finden Sie nicht nur Informationen zum Antrag auf Zulassung, sondern auch zu allen weiteren Aspekten der Schwerpunktprüfung.
  2. Die Fakultät überarbeitet derzeit ihre Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPPrO). Diese wird bereits zum Sommersemester 2025 in Kraft treten. Darin wird vorallem die Reihenfolge der Schwerpunktbereiche neu geregelt.
    Im folgenden Formular ist die Auswahl nach der neuen SPPrO möglich, es wird aber auf die entsprechenden Normen in der aktuell noch geltende SPPrO verwiesen. Die aktuelle SPPrO finden Sie hier.
  3. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit dem Uni-Netzwerk verbunden sind. Wenn Sie nicht auf dem Campus sind und mit dem Uni-W-Lan verbunden sind, nutzen Sie dafür den VPN Dienst der Leibniz Universität Hannover. So können etwaige Performanceprobleme der Anmeldemaske minimiert werden.
Persönliche Angaben
Hinweis:

*Notwendige Angaben

Erstwahl
Als Erstwahl des Schwerpunktbereichs erkläre ich (bitte sofern vorgesehen auch Vertiefungsfach angeben):

Schwerpunktbereich*
Arbeit, Unternehmen, Soziales (SP 2)*
Handel, Wirtschaft und Unternehmen (SP 3)*
Strafverfolgung und Strafverteidigung (SP 4) – bitte drei Wahlfächer angeben!*
Internationales und Europäisches Recht (SP 5)*
Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht (SP 8)*
Verkürzung des Notenverbesserungsversuchs
Hinweis:

*Notwendige Angaben

Zweitwahl
Als Zweitwahl des Schwerpunktbereichs erkläre ich (bitte sofern vorgesehen auch Vertiefungsfach angeben):

Schwerpunktbereich*
Arbeit, Unternehmen, Soziales (SP 2)
Handel, Wirtschaft und Unternehmen (SP 3)
Strafverfolgung und Strafverteidigung (SP 4) – bitte drei Wahlfächer angeben!
Internationales und Europäisches Recht (SP 5)
Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht (SP 8)
Hinweis:

*Notwendige Angaben

Studiennachweise
Wenn nicht verfügbar:
Wenn nicht verfügbar:
Hinweis:

Sollten Sie die Zwischenprüfung und/oder den Proseminarnachweis nicht an der Leibniz Universität Hannover erworben haben, bitten wir Sie, die Bescheinigungen zusätzlich zur digitalen Form noch einmal im Original im Studiendekanat/ Fakultätsprüfungsamt vorzulegen. Studierende, die die Nachweise an der Leibniz Universität Hannover erworben haben, müssen diese nicht noch einmal im Original vorlegen.

*Notwendige Angaben

Angaben bestätigen
Hinweis:

*Notwendige Angaben

Datenschutz
Datenschutzerklärung*
Einverständnis*
Hinweis:

Bitte gehen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben. Der Antrag lässt sich erst absenden, wenn alle Felder ordnungsgemäß ausgefüllt wurden. Wenn der Antrag abgesendet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den übermittelten Daten an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

*Notwendige Angaben