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VGH München, Beschluss vom 05.08.2020 – 8 CE 20.1374

VGH München, Beschluss vom 05.08.2020 – 8 CE 20.1374

Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Schneeablagerungen auf Grundstück.

Amtlicher Leitsatz:

Ablagerungen von Räumschnee auf private Grundstücke im Zuge des gemeindlichen Winterdienstes sind in mehr als nur geringfügigem Umfang allenfalls dann zulässig, wenn sie ortsüblich und nicht durch andere, der Gemeinde zumutbare Maßnahmen vermeidbar sind.

Beschluss frei zugänglich