Leitsätze:
1. Die Fahrerlaubnis ist bei gelegentlichem Cannabis-Konsum und Fehlen des Trennungsvermögens zu entziehen, ohne zuvor weitere Aufklärungsmaßnahmen, etwa eine MPU, durchzuführen, jedenfalls wenn nicht nur ein Verstoß gegen das Trennungsgebot vorliegt.
2. Mit 1,0 ng/mL THC (Akutwert) im Blut entfällt das Trennungsvermögen. Dafür reicht jedenfalls ein mehrmaliges Angetroffensein im Straßenverkehr aus. Mit 100,0 ng/mL THC-COOH (Abbauprodukt Carbonsäure) im Blut liegt gelegentlicher Konsum vor.