Leitsatz der Redaktion:
Bei der Nutzung einer Beachvolleyballanlage zu ungenehmigten Feiern und Veranstaltungen steht den Anwohnern ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine derartige Nutzung zu.
Eine Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Sportanlage, etwa einer Beachvolleyballanlage, umfasst keine Gestattung für Feier- und andere gesellige Veranstaltungen.
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Nutzung einer Beachvolleyballanlage zu ungenehmigten Feiern und Veranstaltungen steht den Anwohnern ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine derartige Nutzung zu.