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VG Lüneburg, Urteil vom 16.10.2019 – 1 A 160/17

VG Lüneburg, Urteil vom 16.10.2019 – 1 A 160/17

Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit polnischer Fahrerlaubnis.

Amtlicher Leitsatz:

Hat ein Mitgliedstaat einen EU-Führerschein unter Verstoß gegen die (Zuständigkeits-)Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt und tauscht ein anderer Mitgliedstaat diesen Führerschein um, wirkt dieser Verstoß in dem umgetauschten Führerschein fort.

Urteil frei zugänglich