Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Mitgliedstaat einen EU-Führerschein unter Verstoß gegen die (Zuständigkeits-)Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes ausgestellt und tauscht ein anderer Mitgliedstaat diesen Führerschein um, wirkt dieser Verstoß in dem umgetauschten Führerschein fort.