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VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2020 – 3 K 2476/20

VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2020 – 3 K 2476/20

Zur Vorabinformation der Presse über nicht verkündete Urteile (nicht rechtskräftig).

Aus der Pressemitteilung:

Mit ihrem Antrag wandte sich die AfD gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, die Mitglieder der Justizpressekonferenz, eines privaten Vereins von Journalistinnen und Journalisten, bereits vor der Verkündung des Urteils in einem Organstreitverfahren, welche für den morgigen Dienstag um 10:00 Uhr angesetzt ist, über den Inhalt der Entscheidung in Kenntnis zu setzen.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag als unbegründet ab. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verbiete es dem Bundesverfassungsgericht nicht, einen ausgewählten Kreis an Journalistinnen und Journalisten bereits vor dem Zeitpunkt der öffentlichen Verkündung oder sonstigen Bekanntmachung einer Entscheidung über deren Inhalt in Kenntnis zu setzen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Pressemitteilung vom 08.06.2020