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VG Hannover, Urteil vom 26.08.2020 – 10 A 3201/19

VG Hannover, Urteil vom 26.08.2020 – 10 A 3201/19

Schüler, der mit anonymem Instagram-Beiträgen Polizeieinsatz auslöst, muss Einsatzkosten erstatten.

Aus der Pressemitteilung:

Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass ein Schüler rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden ist. Der damals 15-Jährige teilte Anfang 2019 über einen anonymen „Instagram“-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen Countdown mit dem Zusatz „RIP KGS“ und verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein (...).

Die Polizeidirektion Hannover erlegte dem Kläger die durch den Polizeieinsatz entstandenen Kosten i.H.v. 864,- Euro auf. Der Kläger wehrte sich gegen diese Entscheidung und begründet dies damit, dass ihm die möglichen Folgen seines Verhaltens nicht bewusst gewesen seien. Es habe sich bei seinen Beiträgen um einen erkennbaren Scherz gehandelt (...).

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Einzelrichterin der 10. Kammer begründete die Klageabweisung damit, dass der Kläger zu den Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden könne, weil er Anlass für diesen gegeben hat. Gerade bei anonymen Drohungen im Internet obliege es den Polizeibehörden, den drohenden Schaden gegen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung abzuwägen und auf dieser beruhend Maßnahmen zu ergreifen (...).

Pressemitteilung vom 26.08.2020