Aus der Pressemitteilung:
Die Bayerische Verfassung sei weder wertneutral noch wolle sie das sein, sie sei von dem Willen getragen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates – unter Einsatz der Mittel der wehrhaften Demokratie – erhalten bleiben müsse. In einer Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, die dieses Ziel fördern wolle, könne kein Verstoß ge- gen die staatliche Neutralitätspflicht liegen.