Aus dem Beschluss:
Bauliche Anlagen sind (...) mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Das Hausboot ist aus Bauprodukten hergestellt. Ein Boot, das bestimmungsgemäß weder mit dem Erdboden verbunden ist noch durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist, ist aber nur dann eine bauliche Anlage, wenn es nach seinem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.