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OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2020 – 5 LB 129/18

OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2020 – 5 LB 129/18

Entschädigung bei Nachteil im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wegen des Tragens eines Kopftuchs.

Amtlicher Leitsatz:

Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für muslimische Lehrerin, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch trägt. 

Urteil frei zugänglich