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OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.03.2020 – 4 LA 218/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.03.2020 – 4 LA 218/19

EuGH kein divergenzfähiges Gericht.

Amtlicher Leitsatz

§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein erstinstanzliches Gericht in seinem Urteil von einer Entscheidung des EuGH abgewichen ist. 

Beschluss frei zugänglich