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OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2020 – 1 OA 32/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2020 – 1 OA 32/20

Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der weiteren Bearbeitung eines Bauantrags.

Amtlicher Leitsatz:

Im Klageverfahren gegen die Ablehnung der weiteren Bearbeitung eines Bauantrags nach § 69 Abs. 2 Satz 2 NBauO wegen fehlender Bauvorlagen richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach den Kosten für die Erstellung dieser Bauvorlagen. 

Beschluss frei zugänglich