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OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2019 – 4 LB 122/19

OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2019 – 4 LB 122/19

Isolierter Prozesskostenhilfeantrag in gerichtskostenfreien Verfahren.

Ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, aber erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener isolierter Prozesskostenhilfeantrag stellt in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang auch dann keinen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar, wenn die Naturalpartei die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt hat oder der Prozesskostenhilfeantrag von einem Rechtsanwalt gestellt worden ist (ständige Senatsrechtsprechung).

Urteil frei zugänglich