Faculty of Law Studies Im Studium E-Learning programmes JurOnlineRep
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2020 – 12 ME 29/20

OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2020 – 12 ME 29/20

Zur Ermittlung des Futterflächenbedarfs einer als privilegiertes Vorhaben zu verwirklichenden Tierhaltung.

Amtliche Leitsätze:

Zur Ermittlung des Futterflächenbedarfs, den eine Tierhaltung hat, die als im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben verwirklicht werden soll, kann allein darauf abgehoben werden, in welchem Umfang ein Futteranbau Flächen erfordern würde, der nur den Energiebedarf der Tiere zu decken bestimmt ist.

Es ist weder erforderlich noch zulässig, den Träger eines Vorhabens landwirtschaftlicher Tierhaltung durch eine Auflage zu verpflichten, das für die bauplanungsrechtliche Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich erforderliche Futterproduktionspotenzial auch tatsächlich zum Anbau von Tierfutter einzusetzen.

Beschluss frei zugänglich