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OLG Schleswig, Urteil vom 19.11.2020 – 7 U 214/19

OLG Schleswig, Urteil vom 19.11.2020 – 7 U 214/19

Haftung eines Verbandsfußballspielers für im Rahmen eines vorsätzlichen Foulspiels beigebrachte Verletzungen.

Aus der Pressemitteilung:

Begeht ein Verbandsfußballspieler vorsätzlich ein brutales Foulspiel im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, so haftet er für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners.

Pressemitteilung 12/2020