Redaktionelle Leitsätze:
- Auch ein Vertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann einen Werkvertrag darstellen.
- Dies ist anzunehmen, wenn bei großen Anlagen über die Lieferung und Montage der einzelnen Teile und Berechnungen zur Dimensionierung hinaus eine Fachkunde erfordernde Beratung und Planung mit umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund steht oder bei denen aufwändige handwerkliche Installations- und Anpassungsarbeiten durchgeführt werden müssen.