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OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.08.2024 – 2 U 75/23

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.08.2024 – 2 U 75/23

Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Auch ein Vertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage kann einen Werkvertrag darstellen.
  2. Dies ist anzunehmen, wenn bei großen Anlagen über die Lieferung und Montage der einzelnen Teile und Berechnungen zur Dimensionierung hinaus eine Fachkunde erfordernde Beratung und Planung mit umfangreichen Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund steht oder bei denen aufwändige handwerkliche Installations- und Anpassungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Urteil frei zugänglich.