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OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2024 – 8 U 36/24

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.09.2024 – 8 U 36/24

Nach §§ 93, 90a Satz 3 BGB verliert der Embryo durch die Einnistung (Nidation) in die Gebärmutterschleimhaut in der Leihstute seine Sonderrechtsfähigkeit. Dadurch erwirbt der Eigentümer der Stute das Alleineigentum an dem Embryo, gem. § 947 Abs. 2 BGB.

Amtlicher Leitsatz:

  1. Zu den eigentumsrechtlichen Rechtsfolgen der Einnistung eines (Pferde-)Embryos in die Gebärmutterschleimhaut einer Leihstute.
  2. Beim Embryonentransfer verliert der Embryo mit der Einnistung (Nidation) in die Gebärmutterschleimhaut der Leihstute die Sonderrechtsfähigkeit.
  3. Für die Frage der Wesentlichkeit im Sinne des § 93 BGB kommt es nicht darauf an, ob der Bestandteil für die Funktion oder den Wert der Sache von Bedeutung ist.
  4. Für § 947 Abs. 2 BGB stellt der Wert der Hauptsache im Verhältnis zur Nebensache kein entscheidendes Kriterium dar.

Beschluss frei zugänglich.