Amtlicher Leitsatz:
- Zu den eigentumsrechtlichen Rechtsfolgen der Einnistung eines (Pferde-)Embryos in die Gebärmutterschleimhaut einer Leihstute.
- Beim Embryonentransfer verliert der Embryo mit der Einnistung (Nidation) in die Gebärmutterschleimhaut der Leihstute die Sonderrechtsfähigkeit.
- Für die Frage der Wesentlichkeit im Sinne des § 93 BGB kommt es nicht darauf an, ob der Bestandteil für die Funktion oder den Wert der Sache von Bedeutung ist.
- Für § 947 Abs. 2 BGB stellt der Wert der Hauptsache im Verhältnis zur Nebensache kein entscheidendes Kriterium dar.